Pflegegrad noch 2026 beantragen? Was die geplante Pflegereform für Angehörige bedeutet
Für 2027 sind strengere Punktgrenzen für die Pflegegrade 1 bis 3 geplant. Was pflegende Angehörige jetzt wissen und tun sollten.
Wenn Sie einen Angehörigen zu Hause pflegen, haben Sie es vielleicht schon gehört: Für 2027 plant die Bundesregierung eine große Pflegereform. Für viele Familien steckt darin eine wichtige Frage: Sollten wir den Antrag auf einen Pflegegrad – oder auf eine Höherstufung – jetzt noch stellen?
Stand: September 2026. Die Reform ist noch nicht beschlossen. Ich aktualisiere diesen Beitrag, sobald es Neuigkeiten gibt.
Was ist geplant?
Der Gesetzentwurf heißt Pflegeneuordnungsgesetz. Ab dem 1. Januar 2027 sollen die Punktgrenzen für die ersten drei Pflegegrade steigen:
- Pflegegrad 1: heute ab 12,5 Punkten, geplant ab 15 Punkten
- Pflegegrad 2: heute ab 27 Punkten, geplant ab 30 Punkten
- Pflegegrad 3: heute ab 47,5 Punkten, geplant ab 50 Punkten
Die Pflegegrade 4 und 5 sollen unverändert bleiben. Außerdem sollen einzelne Leistungen wie der Entlastungsbetrag in neue Budgets umgebaut werden.
Was bedeutet das für neue Anträge?
Wer knapp an einer Grenze liegt, könnte nach neuem Recht einen niedrigeren Pflegegrad bekommen – oder gar keinen. Laut Entwurf soll entscheidend sein, wann der Antrag gestellt wurde, nicht wann die Begutachtung stattfindet.
Und wer schon einen Pflegegrad hat?
Für bestehende Pflegegrade ist Bestandsschutz vorgesehen: Niemand soll seinen Pflegegrad allein wegen der neuen Punktgrenzen verlieren. Hat sich der Zustand aber verschlechtert und kommt eine Höherstufung infrage, gilt für den neuen Antrag dasselbe wie oben.
Was Sie jetzt tun können
1. Ehrlich hinschauen: Braucht Ihr Angehöriger mehr Hilfe als bei der letzten Begutachtung – nachts, beim Waschen, bei Medikamenten, bei der Orientierung?
2. Antrag stellen: Ein formloser Antrag bei der Pflegekasse reicht – per Brief, E-Mail oder Telefon. Notieren Sie Datum und Gesprächspartner.
3. Begutachtung vorbereiten: Führen Sie ein bis zwei Wochen ein Pflegetagebuch und legen Sie Arztberichte und Medikamentenplan bereit.
4. Bescheid prüfen: Fordern Sie das Gutachten an. Passt der Pflegegrad nicht, haben Sie einen Monat Zeit für den Widerspruch.
Mein Tipp aus der Praxis
Ich habe viele Begutachtungen miterlebt. Der häufigste Fehler: Die pflegebedürftige Person reißt sich zusammen und sagt „Das schaffe ich noch allein“. Beschreiben Sie freundlich, aber ehrlich, wie ein normaler – oder schlechter – Tag wirklich aussieht.
Alles an einem Ort: Im Pflege-Kompass finden Sie die Leistungen 2026, eine Pflegetagebuch-Vorlage, 10 Insider-Tipps zur Begutachtung und Musterbriefe für Antrag, Höherstufung und Widerspruch.
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Kostenlose Beratung zu Ihrem Einzelfall erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt.

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