Entlastungsbetrag 131 €: So nutzen Sie ihn richtig
131 € pro Monat ab Pflegegrad 1 – und viele Familien lassen das Geld verfallen. Wofür Sie den Entlastungsbetrag nutzen können und wie Sie ihn abrechnen.
Jede pflegebedürftige Person, die zu Hause lebt, hat Anspruch auf 131 € pro Monat – schon ab Pflegegrad 1. Das sind 1.572 € im Jahr. Trotzdem lassen viele Familien dieses Geld liegen, weil sie nicht wissen, wie es funktioniert.
Wie funktioniert der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag wird nicht aufs Konto überwiesen wie das Pflegegeld. Sie nutzen eine anerkannte Leistung, bezahlen sie (oder der Anbieter rechnet direkt ab), und die Pflegekasse erstattet die Kosten bis zu 131 € im Monat.
Wofür können Sie ihn nutzen?
- Anerkannte Haushaltshilfen und Alltagsbegleiter (Putzen, Einkaufen, Begleitung zum Arzt)
- Betreuungsgruppen, zum Beispiel für Menschen mit Demenz
- Tages- oder Nachtpflege sowie Kurzzeitpflege (Eigenanteile)
- Leistungen eines Pflegedienstes (ab Pflegegrad 2 nicht für die körperbezogene Selbstversorgung)
Welche Anbieter anerkannt sind, regelt jedes Bundesland selbst. Fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse oder beim Pflegestützpunkt nach einer Liste.
Nicht genutzt? Dann wird angespart
Was Sie in einem Monat nicht nutzen, verfällt nicht sofort. Der Betrag wird angespart und kann bis zum 30. Juni des Folgejahres eingesetzt werden. Danach ist er weg. Mein Tipp: Fragen Sie Ihre Pflegekasse, wie viel sich bei Ihnen schon angesammelt hat. Oft sind es mehrere Hundert Euro.
So rechnen Sie ab
1. Anerkannten Anbieter suchen und beauftragen.
2. Rechnung sammeln (Name der pflegebedürftigen Person, Zeitraum, Leistung, Betrag).
3. Rechnung bei der Pflegekasse einreichen – viele Kassen bieten dafür eine App oder ein Formular.
4. Alternativ eine Abtretungserklärung unterschreiben, dann rechnet der Anbieter direkt ab.
Gut zu wissen: Pflegereform 2027
Laut Gesetzentwurf soll der Entlastungsbetrag ab 2027 in ein neues Budget umgewandelt werden. Beschlossen ist das noch nicht (Stand: September 2026). Nutzen Sie angespartes Guthaben deshalb lieber jetzt.
Behalten Sie den Überblick: Im Pflege-Kompass finden Sie einen Budget-Tracker für Entlastungsbetrag und Entlastungsbudget sowie alle Leistungen 2026 auf einen Blick.
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

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